In Großbritannien ist ein Student zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nicht wegen der eigentlichen Tat, wegen der die Polizei ermittelt. Sondern weil er den Fahndern nicht das Passwort für seinen Computer gab. Beziehungsweise geben konnte.
In England ist es seit mehreren Jahren möglich, Beschuldigte zur Herausgabe von Passwörtern zu zwingen. Im Fall des 22-Jährigen Christopher Wilson ist allerdings sogar offen, ob Wilson das Passwort tatsächlich absichtlich verschweigt. Wie die britische Zeitung Chronicle berichtet, gab Wilson 50 Passwörter heraus. Davon soll jedoch keines für seinen Computer funktioniert haben.
Wilson selbst soll am Asperger-Syndrom leiden, einer Unterform des Autismus. Der Fall zeigt auch, welches Risiko es möglicherweise in England bedeutet, wenn man sich an ein Passwort mal tatsächlich nicht mehr erinnern kann.
In Deutschland ist die Rechtslage – noch – anders. Wer einer Straftat beschuldigt wird, hat ein praktisch umfassendes Schweigerecht. Das bedeutet auch, dass man keine Auskunft über Passwörter geben muss. Ebenso wenig kann ein Beschuldigter gezwungen werden, seinen Computer oder sonstige Hardware zu bedienen. Ein bislang nicht geklärter Grenzfall sind allerdings Maßnahmen, bei denen der Betroffene selbst nicht aktiv werden muss. Etwa wenn der Beschuldigte einen Fingerabdruck- oder Irisscan „dulden“ soll.