Die „geheime“ Sperrliste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist seit einigen Tagen nicht mehr geheim. Jemand hat die Liste ins Netz gestellt, so dass jetzt für jeden Interessierten ohne Probleme nachlesbar ist, welche Inhalte im Netz als jugendgefährdend oder gar strafbar eingestuft werden.
Der Link zur Liste hat schon weite Kreise gezogen. Zahlreiche Empfänger haben sich angeschaut, was hinter dem Link steckt. Manche haben auch darauf verwiesen oder ihn geteilt. Nun hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sich sogar an die Seite netzpolitik.org gewandt und verlangt, die geleakte Liste nicht zu verlinken.
Auch wenn weitere Schritte derzeit nicht bekannt sind, stellt sich natürlich die Frage, ob und was Nutzer im Zusammenhang mit der „Verbreitung“ der Liste eventuell zu befürchten haben. Mein Anwaltskollege Thomas Stadler hat sich hierzu bereits völlig richtige Gedanken gemacht.
Danach ist es durchaus riskant, direkt auf strafbare Inhalte – etwa kindepornografische Darstellungen – zu verlinken. Allerdings ist das hier nicht der Fall, da die Liste der Bundesprüfstelle in der veröffentlichten Form selbst schon gar keine klickbaren Links enthält, sondern nur die URLs in Textform.
Andererseits kann man sich natürlich nie sicher sein, ob Behörden das Ganze nicht anders bewerten und den berühmten Anfangsverdacht bejahen, welcher dann erst mal das komplette Programm (Hausdurchsuchung etc.) in Gang setzt. So liefe es ja nicht zum ersten Mal.
Etwas Vorsicht ist also angebracht. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Liste, die ja zu Recht viele Fragen aufwirft, ist ja auch ohne Verlinkung möglich.