Autofahrer, die ins europäische Ausland fahren, sollten den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach haben. Dieses Formular ermögliche eine weitgehend reibungslose Regulierung des Unfallschadens in anderen Ländern, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Anders als in Deutschland werden Verkehrsunfälle mit geringeren Sachschäden in vielen anderen europäischen Ländern grundsätzlich nicht von der Polizei aufgenommen. Gerade hier müssen die Beteiligten selbst eine ausreichende Grundlage schaffen, damit die Versicherungen den Schaden später regulieren.
Auf der Homepage der Verkehrsanwälte kann man den Unfallbericht zweisprachig laden: deutsch-englisch, deutsch-fanzösisch.