Besser bezahlte Beamte in Nordrhein-Westfalen können auf mehr Geld hoffen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat die Besoldungsregeln der Beamten für verfassungswidrig erklärt. Kern der Beanstandung ist eine Regelung, die auf eine Nullrunde für besser bezahlte Beamte hinausläuft.
Die rot-grüne Landesregierung hatte für die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 die Bezüge um 5,6 % für erhöht. Die mittleren Gehaltsstufen A 11 und A 12 sollten noch 2 % bekommen, besser bezahlte Beamte und Richter sollten gar keine Lohnerhöhung erhalten.
Grundsätzlich, so das Gericht, sei der Gesetzgeber verpflichtet, die Bezüge der Beamten und Richter an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Das bedeute zwar nicht unbedingt, dass die Löhne parallel zu den Einkommen sonstiger Beschäftigter steigen müssen.
Der weite Gestaltungsspielraum gehe aber nicht so weit, bei an sich fälligen Lohnerhöhungen innerhalb der Beamtenschaft zu differenzieren. Das komme höchstens in Frage, wenn eine Überversorgung abgebaut werden solle. Von einer solchen Überversorgung könne allerdings nicht die Rede sein.
Das Gesetz kippt also schon wegen des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Über weitere mögliche Gründe hat das Gericht nach eigenen Angaben dann gar nicht entschieden.
Die NRW-Landesregierung kündigte an, das Gesetz zu ändern (Aktenzeichen VerfGH 21/13).