Produkte von adidas werden künftig leichter online erhältlich sein. Auf Druck des Bundeskartellamtes lässt die Sportartikel-Firma künftig den Handel über das Internet grundsätzlich zu.
Bisher durften selbst autorisierte Fachhändler adidas-Produkte nur sehr eingeschränkt online verkaufen. Sie durften zwar eigene Online-Shops unterhalten, einzelne Waren aber nicht auf virtuellen Marktplätzen anbieten.
Das von adidas verhängte Verkaufsverbot erstreckte sich unter anderem auf große Plattformen wie ebay, Amazon Marketplace, Rakuten.de, Yatego.de, Hitmeister.de und meinPaket.de. Außerdem schränkte adidas Händlern die Verwendung des Markennamens in Suchmaschinen ein.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes ist es aber nicht erlaubt, komplette Vertriebswege zu sperren. Der Online-Handel spiele heute eine so gewichtige Rolle, dass Anbieter darauf angewiesen sind, nicht von dessen Möglichkeiten ausgeschlossen zu werden.
Auf die Intervention des Kartellamts änderte adidas nun seine Bedingungen. Auch mit der Konkurrenzfirma Asics spricht das Bundeskartellamt. Die Behörde betont, dass auch andere Markenhersteller ähnlich strenge Regeln verwenden oder planen. Dies dürfte nun schwieriger werden.