Für Diskussionen sorgt derzeit eine Durchsuchungsaktion beim Darmstädter Echo. Gegen die Zeitung erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein richterlicher Beschluss, der das Blatt zwang, die Daten von Lesern herauszugeben, die in der Online-Ausgabe des Blattes kommentiert haben. Das wirft natürlich Fragen auf. Insbesondere, wie weit die Pressefreiheit tatsächlich reicht.