Kleine Missgeschicke können richtig teuer werden. Das erlebte besonders schmerzhaft ein Autofahrer, der auf dem Weg zur Arbeit Benzin statt Diesel tankte. Rund 4.200 Euro kostete die Reparatur. Auf den Kosten mochte der Mann nicht alleine sitzen bleiben. Vielmehr wollte er das Finanzamt beteiligen und den Schaden von der Steuer absetzen.
Leider, zumindest aus seiner Sicht, gelang ihm dies nicht. Die gesetzlich festgelegte Pauschale von 30 Cent pro Kilometer decke, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil, nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes „sämtliche Aufwendungen“ ab. Das gelte auch für außergewöhnlich hohe Kosten. Diese dürften also nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Den nach Auffassung des Bundesfinanzhofs „klaren Wortlaut“ des Gesetzes hatte das Finanzgericht in erster Instanz übrigens noch ganz anders interpretiert und dem Kläger recht gegeben (Aktenzeichen VI R 29/13).