Vor einigen Tagen versuchte mein etwa siebenjähriger Sitznachbar im Flugzeug, eine Kotztüte aufzublasen. Das erinnerte mich daran, dass ich endlich mal was über diesen Bamberger Taxifahrer schreiben sollte, der offenbar deutlich schlechter ausgestattet ist als Air Berlin.
Der Taxifahrer fuhr 64 Stundenkilometer zu schnell, als er auf der Autobahn in eine Radarfalle düste. Als Entschuldigung brachte er vor, sein Fahrgast sei besoffen gewesen und habe den Eindruck gemacht, als müsse er sich gleich übergeben. Deshalb habe er, der Taxifahrer, Gummi gegeben, um die nächste Ausfahrt zu erreichen.
Das Amtsgericht sprach den Taxifahrer tatsächlich frei und ersparte ihm unter anderem ein zweimonatiges Fahrverbot. Es erkannte auf „rechtfertigenden Notstand“. Unter anderem auch deswegen, weil das fragliche Tempolimit ohnehin nur dem Lärmschutz diente. Das Oberlandesgericht Bamberg mochte als nächste Instanz dieser Argumentation allerdings nicht folgen.
Es sei dem Fahrer doch gar nicht um die Sicherheit seines Kunden gegangen. Sondern nur darum, dass sein Auto nicht versaut wird. Im Gegensatz dazu überwiege das öffentliche Interesse an Einhaltung der Verkehrsregeln. Letztlich, so das Gericht, hätte der Taxifahrer ja ohnehin eine handelsübliche, überall leicht erhältliche Brechtüte, z.B. die auch beim Ferienstart mit Kindern absolut unentbehrliche Premiumversion mit dem großartigen Namen Duke Puke (Amazon Partner-Link), vorhalten können. Wer besoffene Fahrgäste transportiere, könne auch daran denken (Aktenzeichen 3 Ss OWi 1130/13).