Einem Urlauber fiel im Hotel auf Fuerteventura das Waschbecken auf den Fuß. Das war am zweiten Urlaubstag. Die restliche Zeit hatte er Schmerzen im Fuß und konnte keinen Sport treiben. Schmerzensgeld bekommt er jedoch nicht.
Der Reisende hatte den Veranstalter verklagt. Dieser hafte für das lockere Waschbecken. Das Amtsgericht München sah dies jedoch anders. Der Richter kam nämlich zu dem Ergebnis, dass das Waschbecken entsprechend der örtlichen Standards angebracht war. Außerdem habe nichts darauf hingedeutet, dass die Aufhängung lose gewesen sei.
Ein Reiseveranstalter dürfe sich darauf verlassen, dass im EU-Raum ausreichende Sicherheitsstandards eingehalten werden, heißt es in dem Urteil. Nur wenn der Reisefirma bekannt gewesen wäre, dass es Probleme mit den Waschbecken gibt, hätte diese handeln müssen. Das war jedoch vorher nicht der Fall (Aktenzeichen 274 C 14644/13).