Bußgeldstellen dürfen Blitzerfotos ins Netz stellen – aber nur für die Betroffenen. Ein Temposünder hatte gegen die Brandenburger Praxis geklagt, die Messfotos online zur Verfügung zu stellen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält das aber für zulässig.
Sowohl für die Anfertigung der Bilder als auch die „elektronische Aktenführung“ gebe es ausreichende gesetzliche Grundlagen, befinden die Richter. Die Vertraulichkeit der Bilder sei gewahrt, denn jede Aufnahme sei nur mit einem individuellen Code abrufbar. Der Code werde nur dem Betroffenen selbst beziehungsweise dem Halter des Fahrzeugs zugesandt.
Das System sei auch ausreichend sicher. Die bloße Möglichkeit, dass jemand die Datenbank hackt, sei kein Argument (Aktenzeichen OVG 12 S 23.14).