Für Fahrunterricht ist es nie zu früh. Dachte der Vater eines Dreijährigen in Herne. Er setzte den Nachwuchs kurzerhand auf seinen Schoß und ließ ihn das Fahrzeug lenken. Papa bediente die Pedale.
Das Ganze ging zwar ohne Unfall aus, aber die Polizei sah das Duo. Und zwar bei einer Routine-Gurtkontrolle an der Straße Am Hölkeskamp, durch die Vater und Sohn rasselten. Beide waren nicht angeschnallt. „Ich wollte meinem Sohn das Lenken beibringen!“, brachte der Vater laut Polizeibericht zu seiner Verteidigung vor.
Aus dem Polizeibericht geht hervor, weswegen nun ermittelt wird. Wegen Verstoßes gegen die Anschnallpflicht. Sollte es wirklich dabei bleiben, käme der Vater – das Kind ist strafunmündig – ganz gut weg.
Immerhin liegt ja womöglich sogar eine Straftat vor, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese Tat kann auch ein Dritter begehen, wenn er die Fahrt anordnet oder zumindest duldet. Klassischer Fall ist es, wenn der Autobesitzer einem Angeschickerten die Wagenschlüssel überlässt.
Hier kommt es letztlich darauf an, ob der Junge (schon) als Führer des Kraftfahrzeugs gelten kann. Oder ob Papa noch das alleinige Sagen hatte. Die juristische Problematik ist ähnlich wie beim klassischen Fahrlehrer-Fall, den ich vor kurzem. geschildert habe.
Ach so, Straßenverkehrsgefährdung liegt auch nicht fern.