Wer gerne online bestellt, muss sich auf neue Spielregeln einstellen. Ab dem 13. Juni gilt europaweit ein einheitliches Widerrufs- und Rückgaberecht für Bestellungen. Die wichtigste Änderung: Kunden müssen unter Umständen die Versandkosten selbst zahlen, wenn sie bestellte Ware zurücksenden.
Bisher galt in Deutschland folgende Regel: Ab einem Warenwert von 40 Euro musste der Verkäufer nach einem Widerruf auch die Rücksendekosten übernehmen beziehungsweise an den Kunden erstatten. Das wird ab nächsten Freitag so nicht mehr gelten.
Künftig kommt es auf den Inhalt des Kaufvertrages an. Hat der Verkäufer ausdrücklich geregelt, dass er die Rücksendekosten nicht übernimmt, muss der Kunde das Paket auf eigene Kosten zurückschicken. Gab es diesen Hinweis nicht, muss der Verkäufer weiter die Rücksendekosten übernehmen.
Es ist noch nicht ganz klar, ob insbesondere große Anbieter tatsächlich ihren Kunden die Rücksendekosten aufs Auge drücken. Die kostenlose Rücksendemöglichkeit ist für viele Online-Kunden ein Kaufargument. Auf der anderen Seite beklagten viele Unternehmen enorme Stornoquoten. Letztlich wird es also wohl der Markt richten.
Die Widerrufsfrist ist künftig EU-einheitlich. Sie beträgt 14 Tage. Es reicht nicht mehr, die Ware einfach rechtzeitig zurückzuschicken. Vielmehr muss der Kunde den Widerruf ausdrücklich erklären. Hierzu wird es ein Formular geben, das der Händler neben der Widerrufsbelehrung spätestens mit Lieferung zur Verfügung stellen muss.
Künftig erlischt das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach der Lieferung. Bisher war es möglich, den Vertrag auch noch nach langer Zeit zu widerrufen. Zum Beispiel wenn man als Kunde festgestellt hat, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war.