Der Bundespräsident muss sich keinen Maulkorb umlegen lassen. Vielmehr darf er selbst entscheiden, wie er seine Aufgabe als Staatsoberhaupt und Integrationsfigur wahrnimmt. Dabei darf er durchaus auch seine Meinung äußern, entschied heute das Bundesverfassungsgericht.
Der Streit drehte sich um eine Äußerung des amtierenden Präsidenten Joachim Gauck, die der NPD nicht gefiel. Gauck hatte vor der Bundestagswahl von rechten „Spinnern“ gesprochen, als er in einer Diskussionsveranstaltung mit Jugendlichen ausländerfeindliche Demonstrationen kritisierte. Gegen diese Äußerung klagte die NPD mit der Begründung, Gauck habe mit dem Spruch seine Kompetenzen überschritten.
Das Bundesverfassungsgericht sieht den Bundespräsidenten jedenfalls nicht als reinen Grüßaugust, sondern billigt ihm trotz des Neutralitätsgebotes seines Amtes einen gewissen Spielraum zu, auch bei politisch relevanten Aussagen. Den dadurch gesteckten Rahmen habe Gauck jedenfalls nicht überschritten (2 BvE 4/13).