Diskriminierung hat viele Gesichter. Nun erwischte es die taz. Die Tageszeitung hatte eine Volontärsstelle ausgeschrieben. Aber nur für eine Frau mit Migrationshintergrund. Dagegen klagte ein erfolgloser Bewerber. Das Arbeitsgericht sprach ihm drei Monatsgehälter Entschädigung zu.
Die taz hatte die Stellenanzeige damit begründet, sie wolle den Anteil von Frauen in journalistischen Führungspositionen erhöhen, durch Rekrutierung geeigneten Nachwuchses. Dieses Anliegen hält das Arbeitsgericht aber nicht für tragfähig. Wenn männliche Bewerber ausnahmslos ausgeschlossen würden, verstoße dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Auch einen Migrationshintergrund zu verlangen, ist juristisch heikel. Hiermit musste sich das Arbeitsgericht aber nicht beschäftigen. Der Kläger ist gebürtiger Ukrainer.
Die taz will laut dem Mediendienst kress das Urteil akzeptieren.