„Unnötiger Lärm“

Am Donnerstag startet die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Damit beginnt die Zeit der Fanfeiern, Autokorsos und Fähnchen am Auto. Aber auch hier ist nicht alles erlaubt, was vielleicht Spaß macht.

Autokorsos sind zum Beispiel grundsätzlich nicht erlaubt (§ 30 StVO). Autokorsos gelten nämlich als unnützes Hin- und Herfahren. Unnötigen Lärm verursachen sie auch, was ebenfalls verboten ist.

Allerdings lehrt die Erfahrung, dass die Polizei gerade bei der WM schon mal die Augen zudrückt. Oder sich einfach, habe ich schon erlebt, mit vier oder fünf Autos als „Versammlungsleitung“ an die Spitze des spontanen Aufzugs setzt.

In jedem Fall, darauf weist etwa der ADAC hin, ist Alkohol am Steuer natürlich auch bei einer mobilen Siegesfeier tabu. Auch an roten Ampeln, nicht nur denen mit stationären Blitzern, muss angehalten werden; der Korso hat keine Sonderrechte. Fahrer und Insassen dürfen nur bei Schrittgeschwindigkeit den Gurt weglassen. Da die Schrittgeschwindigkeit jedoch auch im Autokorso schnell überschritten wird, sollten sich alle Mitfahrer in jedem Fall anschnallen.

Kommt es während eines Autokorsos zu einem Unfall, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Mitinsassen im Fahrzeug haben so gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. (Eine andere Frage ist, ob die Versicherung sich möglicherweise wieder am Halter schadlos halten kann, wenn dieser grob fahrlässig handelt oder gar getrunken hat.) Wenn eine Verletzung durch Mitverschulden oder teilweises Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, kann dies eine wie sonst auch ein Mithaftung des Opfers bedeuten.

Fähnchen und Socken für die Außenspiegel, Aufkleber oder Magnetfolien sind selbstredend ein Fall für die Geschmackspolizei, juristisch aber erlaubt – so lange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und nicht etwa im Spiegel integrierte Blinker verdeckt werden. Verboten ist es allerdings, großformatige Nationalflaggen, noch dazu an einer Stange, während der Fahrt aus dem Fenster oder dem Schiebedach zu halten.

Wer mit den kleinen Fähnchen an den Seitenscheiben auf die Autobahn fahren möchte, muss sicherstellen, dass diese sich nicht lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es laut ADAC ab Tempo 90 erfahrungsgemäß kritisch. Die Fähnchen sollten deshalb zumindest vor der Fahrt auf die Autobahn abgenommen werden.