Vermieter sollte man mit Samthandschuhen anfassen. Wenn man – in dem Objekt – ruhig weiterleben will. Allerdings gibt es Dinge, die man sich nicht bieten lassen muss. Das weiß jetzt der Mieter eines Hauses. Er hatte seine Vermieterin am Körper umfasst und aus dem Haus getragen.
Die Vermieterin fand das erwartungsgemäß weniger lustig. Sie kündigte dem Mieter. Der Rechtsstreit ging durch die Instanzen, jetzt hat der Bundesgerichtshof die unbestrittene Handgreiflichkeit legitimiert.
Die Vermieterin hatte Rauchmelder installieren lassen. Diese durfte sie sich anschauen, mehr nicht. So war es verabredet. Die Frau hielt sich jedoch nicht an die Absprache. Sie fing an, rumzuschnüffeln. Auch in Zimmern, in denen gar keine Rauchmelder installiert waren.
Die Richter finden das Verhalten des Mieters zwar nicht korrekt. Sie halten es für möglich, dass der Mann sein „Notwehrrecht“ überschritten hat. Aber auch in diesem Fall trage die Vermieterin eine so große Mitschuld an der Eskalation, dass eine Kündigung kein angemessenes Mittel sei.
Der Vermieterin sei die Fortsetzung des Mietverhältnissses zuzumuten. (Aktenzeichen VIII ZR 289/13).