Vielleicht ist es ganz gut, dass es nicht auf jedem Polizeirevier einen Sprengstoffspürhund gibt. Denn dann würden wir wahrscheinlich öfter mal zu unserem Auto zurückkehren und es komplett verkokelt vorfinden. Ein falscher Alarm kann nämlich hochexplosive Folgen haben, wie jetzt ein aktueller Fall in Mainz zeigt.
Dort übte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Nachwuchskräfte in der Gefahrenabwehr. Unter anderem war ein präparierter Sprengstoffkoffer in einem Schließfach versteckt. Vorrangig ging es natürlich um die Absicherung und Evakuierung des Bahnhofes, aber dennoch sollte die Übung realistisch wirken.
So ging es dann doch nicht ohne einen besonder qualifizierten Mitarbeiter, den Sprengstoffspürhund vom Dienst. Der schlug auch an, zur Verblüffung der Eingeweihten allerdings vor einem ganz anderen Schließfach.
Aus der Übung wurde, vielleicht nicht ganz ungelegen, tatsächlich Ernst. Die Kollegen vom Räumdienst walteten schulbuchmäßig ihres Amtes. Doch nach der Sprengung trat eine gewisse Ernüchterung ein. Man hatte den Laptop eines Geschäftsmannes sowie dessen Reiseutensilien in die Luft gejagt. Von Explosivstoffen keine Spur.
Am bewunderungswürdigsten an der skurrilen Sache ist eigentlich die Nonchalance, mit welcher der Polizeisprecher in diesem tagesschau-Bericht die Übung trotzdem verkauft. Nämlich als Riesenerfolg.
Den Reportern hat man dann wohl noch erzählt, der Laptopbesitzer habe keine Chance auf Schadensersatz. Das Problem der tatkräftigen Gefahrenabwehr bei einer Gefahr, die es gar nicht gibt, beschäftigt immer mal wieder die Gerichte. Die Frage ist dann, ob die Diagnose der Lage fehlerfrei war. Ausgerechnet auf die juristische Bewertung derer, die es selbst verbockt haben, sollte man sich da nicht unbedingt verlassen.