Whats App hat Allgemeine Geschäftsbedingungen, aber die gibt es nur in englischer Sprache. Das Landgericht Berlin urteilte jetzt, dass deutsche Kunden Anspruch auf AGB in deutscher Sprache haben. Whats App hat sich gegen die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht gewehrt. Das Landgericht Berlin hat deshalb ein Versäumnisurteil erlassen.
Die Verbraucherschützer bemängelten in ihrer Klage neben den englischen AGB auch das Impressum von Whats App. Auch hier muss das Unternehmen laut Gerichtsurteil nachbessern.
Whats App hat ohnehin Anlass, seine extrem komplizierten englischen AGB mal für lokale Märkte anzupassen. Und vor allem, sie verständlicher zu gestalten. In der letzten Woche gab es hitzige Debatten um einen Passus, wonach Whats App nach Belieben Nachrichten und Fotos seiner Kunden weitergeben oder gar verkaufen kann. Allerdings hat sich mittlerweile herausgestellt, dass sich die fragliche Klausel allenfalls auf das Profilbild und den Nutzerstatus bezieht, die Whats App mit Billigung des Nutzers öffentlich macht.
Whats App kann noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.