Ballett kenne ich eher als Angelegenheit für grazile Personen. Kein Wunder, dass Ballettstangen möglicherweise nicht alles aushalten. Das musste ein Münchner erfahren, der 125 Kilogramm auf die Waage bringt. Die Ballettstange brach im Tanzkurs unter ihm weg – nun verlangte er vor Gericht Schmerzensgeld von seinem Sportverein.
Der 75-Jährige hatte sich bei einem Ballettlehrgang für Senioren angemeldet. Es ist unbekannt, welche Figur er gerade tanzte, aber die Balletstange spielte eine tragende Rolle. Auf diese hatte er beim Tanz nämlich nicht nur sein rechtes Bein gelegt, sondern auch noch den halben Po.
Für die zuständige Amtsrichterin reichte das schon, um die Klage abzuweisen. Wer bei einer Körperfülle von 125 Kilogramm die Ballettstange „vergleichbar einem Barhocker“ nutze, der zweckentfremde das Sportgerät und verschulde den Unfall ganz allein. Der Mann bleibt deshalb ohne Entschädigung. Er hatte über längerdauernde Schmerzen im Knie geklagt (Aktenzeichen 281 C 11625/13).