Ein Sieg für die Pressefreiheit, eine Niederlage für übereifrige Polizisten: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Beschlagnahme des Metronaut-Podcast-Busses während eines Castortransports im Jahr 2011 für rechtswidrig erklärt.
Metronaut ist ein bekanntes Autorenblog, Schwerpunkt soziale Bewegungen, Grundrechte, Medien, Politik und Aktivismus. Autoren des Metronaut-Podcasts hatten sich samt Übertragungswagen auf dem Gelände des „Camp Metzingen“ eingefunden, um über den Protest gegen die Castor-Transporte füe Metronaut und Radio Freies Wendland zu berichten. Das Podcast-Equipment störte Polizisten so, dass sie das gesamte Fahrzeug beschlagnahmten und erst sechs Stunden nach Ende der Demonstrationen wieder freigaben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg war dies rechtswidrig. Die von der Polizei angenommene „gegenwärtige Gefahr“ habe tatsächlich nicht vorgelegen, da sich die Polizei überhaupt nicht die Mühe machte zu klären, was an der technischen Ausrüstung denn nun so gefährlich sein könnte. Die Beamten, so das Gericht, hätte nicht handeln, sondern nur „ermitteln“ dürfen. Nur wenn sich der Gefahrenverdacht erhärtet hätte, wäre eine Sicherstellung in Frage gekommen.
Auch im Verhandlungstermin versuchte die Polizei nach Angaben der Metronauten, den Podcastern das Grundrecht auf Pressefreiheit abzusprechen, nur weil diese bei der Kontrolle keine „offiziellen“ Presseausweise hätten vorzeigen können (Aktenzeichen 5 A 120/13).