Auch Samenspender können von Müttern verlangen, über die Entwicklung ihrer Kinder aufgeklärt zu werden. Das Oberlandesgericht Hamm bejaht in einer aktuellen Entscheidung grundsätzlich das Recht eines Samenpenders, regelmäßig Informationen und Fotos von seiner Tochter zu erhalten.
Über ein Internetportal hatte eine Frau im Jahr 2012 einen Samenspender gefunden. Nach der künstlichen Insemination kam 2012 ihre Tochter zur Welt. Die Mutter verweigert weiteren Kontakt mit dem Kindesvater. Dieser terrorisiere sie und andere Frauen, die mit seinem Samen schwanger wurden. Den Vorwurf belegte die Frau mit entsprechenden Mails, die der Mann ihr geschickt hatte.
Das Oberlandesgericht Hamm bejaht zwar, dass sich der Vater unmöglich verhält. Der Mann äußere sich vulgär und beleidigend, teilweise in strafbarer Heftigkeit.
All das ändert nach Auffassung des Gerichts aber nichts am gesetzlichen Anspruch jedes Elternteils, zumindest Auskunft über die „persönlichen Verhältnisse“ des Kindes zu verlangen. So eine Basisinformation sei nur ausgeschlossen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Davon geht das Gericht aber nicht aus. Auskünfte über das Kind, einschließlich der verlangten Fotos, könnten über eine Mittelsperson erfolgen, etwa das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt (Aktenzeichen 13 WF 22/14).