Der Vorname war augenscheinlich ein Fehlgriff. Eine Frau aus Lüdenscheid wurde von ihren Eltern Ihab genannt. Dabei handelt es sich um einen männlichen Vornamen. Die mittlerweile erwachsene Frau wollte aber gern Riham heißen, was die weibliche Form des Namens ist. Klingt nicht kompliziert, aber ihr Recht musste sie sich erst vor Gericht erstreiten.
Das Standesamt verweigerte nämlich den Namenswechsel. Zur Begründung hieß es, zulässig sei nur der Wechsel zu einem in Deutschland gebräuchlichen Vornamen. Das damit verbundene Ansinnen des zuständigen Standesamtes, sich etwa Monika oder Marion zu nennen, lehnte die Betroffene allerdings ab.
Das Oberlandesgericht Hamm stellt sich jetzt auf die Seite der mittlerweile eingebürgerten Frau. Grundsätzlich hätten Menschen mit ausländischen Wurzeln das Recht, auch einen ausländischen Namen anzunehmen. Das gelte jedenfalls dann, wenn keine eingedeutschte Version existiert. Was bei Ihab wohl der Fall sein dürfte.
Auch ansonsten gibt sich das Oberlandesgericht Hamm weltoffen. Das betreffende Gesetz wolle die Integration zugewanderter Personen erleichtern und nicht verkomplizieren. Außerdem sei es auch bei deutschen Vornamen mittlerweile so, dass bei Vornamen weniger auf Traditionen Wert gelegt werde. Sondern mehr auf das Klangempfinden, persönliche Vorlieben und Modetrends (Aktenzeichen 15 W 288/13).