Vor anderthalb Wochen klingelte es bei Herrn M. Es war nicht der Postbote. Sondern der Gerichtsvollzieher. Dieser eröffnete Herrn M., er möge doch bitte seine Schulden bezahlen. Knapp 9.000 Euro seien aufgelaufen, wie eine schriftliche Forderungsaufstellung mit langen Zahlenkolonnen bestätigte.
Zuerst glaubte Herr M. an einen Irrtum. Vor allem, als er den Namen des Gläubiges hörte. Eine Krankenkasse. Mit der habe er tatsächlich mal im Clinch gelegen, erzählte Herr M. dem Gerichtsvollzieher. Aber die Sache sei doch längst zu Ende. Er habe vor Gericht gewonnen. Oder, na ja, zumindest müsse der Prozess noch laufen. Denn er habe schon lange nichts mehr von seinem Anwalt gehört.
Ob es den Anwalt überhaupt noch gibt? Herr M. wusste nur, der Jurist sei schon recht betagt gewesen.
Für Herrn M. war die Sache schnell sonnenklar. Der Anwalt hatte seine Sache an die Wand gefahren. Entweder durch Nichtstun. Oder, weil er nicht korrekt vor Gericht argumentiert hat.
Das wiederum sollten nur wir im Auftrag von Herrn M. eruieren, denn der Vollstreckungstitel war zweifellos rechtskräftig. Natürlich helfen wir gerne. Wenn wir das entsprechende Honorar erhalten.
Aber das wollte Herr nicht. Auf keinen Fall. Never. „Ich bin so enttäuscht von euch Anwälten“, sagte er. „Ich bezahle nur noch, wenn die Sache erledigt ist und ich ohne Verlust rausgegangen bin.“
Wenige Minuten später haben wir Herrn M. freundlich verabschiedet. Er war etwas erstaunt. Aber auch gewiss, dass er entgegenkommendere Anwälte findet als uns. Welche, die so eine Sache ohne jede Anzahlung „mit Freude“ anpacken, wie es Herr M. ausdrückte.
Möge er viel Erfolg haben.