Einen mit dem Namen seines einjährigen Sohnes gravierten Schlagring wollte ein Türkeireisender nach Deutschland schmuggeln.
Der Mann hatte sich am Flughafen Düsseldorf zum grünen Ausgang für anmeldefreie Waren begeben. Er wurde angehalten, und bei der Röntgenkontrolle seines Gepäcks tauchte der Schlagring auf dem Bildschirm der Beamten auf.
Von sich aus erzählte der Mann, er habe den Schlagring in einem großen Einkaufszentrum in der Türkei für etwa 20 Euro gekauft. Der eingravierte Name sei der seines Sohnes. Womit auch belegt sei, dass er das gute Stück „nur für die Vitrine“ erworben habe.
Juristisch machte die Beteuerung aber erst mal keinen Unterschied. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den Touristen ein, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Der Schlagring, ein in Deutschland verbotenes Utensil, kriegt auf keinen Fall einen Ehrenplatz im Wohnzimmer. Er wird wohl in der Asservatenkammer versauern oder vernichtet werden.