Fünf Monate Haft auf Bewährung. So lautet das Urteil gegen einen 34-Jährigen aus Emden. Dem Mann wurde vorgeworfen, auf Facebook unter Pseudonym einen volksverhetzenden Eintrag gepostet zu haben.
An einer Facebook-Diskussion über Asylbewerber beteiligt sich der Angeklagte mit folgendem Beitrag:
Welche Fachkräfte? Abschieben. Oder Zyklon B. Hat vor 75 Jahren auch geholfen.
Nach Angaben des Richters ist die Polizei im Internet „Streife“ gegangen, berichtet die Emdener Zeitung. Stichprobenartig werde strafbaren Äußerungen nachgegangen.
Nur so sei man auf den Verdächtigen gekommen und habe seine Identität – trotz des Pseudonyms – ermitteln können. Das dürfte auf dem üblichen Weg geschehen sein: Die IP-Adresse führt zu einem Internetanschluss, es gibt eine Hausdurchsuchung und / oder der Beschuldigte räumt bei dieser Gelegenheit den Vorwurf gleich ein – obwohl er ein Schweigerecht hat. Welches völlig unabhängig vom Vorwurf ist.
Das mit der Internet-Streife stimmt übrigens. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch Landeskriminalämter haben spezielle Abteilungen. Dort durchforsten Polizisten Soziale Netzwerke, Foren und Tauschbörsen nach strafbaren Inhalten.