Im Mordfall Peggy gibt es einen Freispruch. Das Landgericht Bayreuth hob heute in einem Wiederaufnahmeverfahren das frühere Urteil gegen Ulvi K. auf.
Nach Auffassung des Gerichts gibt es keinerlei Belege dafür, dass Ulvi K. die damals neunjährige, bis heute verschwundene Peggy umgebracht hat.
Der Freispruch erfolgte, obwohl Ulvi K. die Tat ursprünglich gestanden hatte. Er widerrief dieses Geständnis später.
Im Wiederaufnahmeverfahren ergaben sich nun erhebliche Zweifel, ob Ulvi K. überhaupt der Täter sein kann. Laut dem Vorsitzenden Richter ist nicht auszuschließen, dass Ulvi K. möglicherweise „Parallel-Erlebnisse“ in seinen Aussagen verwertet hat.
Ulvi K. habe sich als stark fantasiebegabt erwiesen, so dass eine Verurteilung keineswegs nur auf seinen eigenen Angaben gestützt werden könne. Sonstige Beweise für seine Täterschaft gebe es jedoch nicht.
Seit geraumer Zeit laufen auch wieder intensive Ermittlungen gegen andere Verdächtige.