Ich habe die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahl erhalten. Ich will gar nichts über die grauenhafte Gestaltung des Schreibens sagen. Außer vielleicht, dass es schon merkwürdig ist, wenn jeder städtische Abfallkalender optisch wesentlich ansprechender rüberkommt als die Infos zur Ausübung eines der wichtigsten Bürgerrechte.
Nein, mich alten Kritteler hat besonders ein Satz stutzig gemacht. Der geht mir nicht mehr aus dem Kopf. Der Satz steht mitten in einem Bandwurm-Absatz des Textes, der sich über elf eng bedruckte Zeilen erstreckt. Womöglich bin ich ohnehin der erste, der sich das durchliest. Aber hier der Text:
Sie können die Erteilung eines Wahlscheines mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragen.
Ich finde, wenn man es schon so genau formuliert, sollte es nicht „mündlich“ heißen, sondern „persönlich“. Schrecklich, worüber man mitunter grübelt.