Mitteilung einer Bank:
… die im Betreff näher bezeichnete Zwangsvollstreckungsmaßnahme betrachten wir als beendet. Die Geschäftsverbindung zum Schuldner ist zum Erliegen gekommen.
Gemeint war: Unser Kunde ist verstorben.
Mitteilung einer Bank:
… die im Betreff näher bezeichnete Zwangsvollstreckungsmaßnahme betrachten wir als beendet. Die Geschäftsverbindung zum Schuldner ist zum Erliegen gekommen.
Gemeint war: Unser Kunde ist verstorben.