Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit dem Jahresanfang eine elektronische Gesundheitskarte haben. Sofern sie Wert darauf legen, ohne Scherereien von einem Arzt behandelt zu werden. Die Karte gibt es für Personen ab 15 Jahren nur noch mit Foto. Die Frage ist, wer trägt die Kosten für das Bild?
Das wollte ein Kassenpatient gerichtlich klären lassen. Er hatte 24,40 Euro für das Foto bezahlt. Da er sich ansonsten nicht hätte fotografieren lassen, wollte er das Geld von seiner Krankenkasse zurück.
Allerdings sehen die Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz keine Erstattungspflicht der Kasse. Wie schon die Vorinstanz meint das Gericht, das Gesetz verpflichte den Versicherten, seine Kasse mit einem Foto zu versorgen. Kostenerstattung sehe das Gesetz nicht vor. Deshalb bleibt der Patient auf den Kosten sitzen, wie so viele andere auch (Aktenzeichen L 5 KR 32/14 NZB).