Der im Mordfall Peggy angeklagte Ulvi K. kann auf einen Freispruch hoffen. Gestern rückte der Psychiater Hans-Ludwig Kröber von seinem Gutachten in der ersten Prozessauflage ab. Seinerzeit hatte der Sachverständige K.s Angaben für durchaus glaubhaft gehalten.
Nunmehr relativerte Körber seine Einschätzung, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Möglicherweise habe K. verschiedene Erlebnisebenen vermischt, auch in zeitlicher Hinsicht.
Deshalb sei es möglich, dass K. aufgrund des Drucks der zahlreichen Vernehmungen „ein plastisches Bild von einer erfundenen Situation“ gezeichnet habe. Demnach könne ein „falsches, wenn auch plausibles Geständnis“ vorliegen.
Das Gericht teilte heute mit, es werde die Beweisaufnahme vorzeitig beenden. Der Vorsitzende äußerte, bis zum heutigen Tag sei kein einziger Sachbeweis gefunden worden, der Ulvi K.s Geständnis belegen kann.