So lange das Mietverhältnis läuft, ist die Kaution unantastbar. Der Vermieter darf nicht einmal dann auf die Kaution zurückgreifen, wenn er sich das im Vertrag vorbehalten hat, urteilt der Bundesgerichtshof in einer heute bekanntgegebenen Entscheidung.
Eine Mieterin hatte wegen Mängeln die Miete gemindert. Den Minderungsbetrag ließ sich der Vermieter aus der Kaution auszahlen. Er berief sich auf einen Klausel im Mietvertrag, wonach er auch vor dem Ende des Mietverhältnisses an das Geld darf.
Dies ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs jedoch unzulässig. Die Kaution sei eine Sicherheit für die Abwicklung des Mietverhältnisses nach dessen Ende. Einen vorheriger Zugriff sehe das Gesetz nicht vor. Entsprechende Vertragsklauseln seien deshalb unzulässig (Aktenzeichen VIII ZR 234/13).