In einem seiner Verfahren konnte Abmahnanwalt Thomas Urmann jetzt einen vorläufigen Erfolg erzielen. Eine Anklage wegen Prozessbetrugs wird erst mal nicht weiter verfolgt – weil Urmann möglicherweise in einem anderen Prozess ohnehin eine härtere Strafe droht.
Urmann ist zuletzt durch Abmahnungen von Besuchern des Porno-Portals „Redtube“ in die Schlagzeilen geraten, denen er für die Schweizer „The Archive AG“ Urheberrechtsverstöße vorwarf. In Regensburg sollte Urmann nun wegen Prozessbetrugs in einer anderen Angelegenheit erscheinen, kam laut Mittelbayerischer Zeitung aber nicht.
Vielmehr verhandelte seine Anwältin mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Danach wurden die Zeugen nach Hause geschickt und das Verfahren eingestellt. Und zwar im Hinblick auf andere Vorwürfe, wegen denen Urmann sich noch zu verantworten hat. So eine Einstellung ist nach dem Gesetz durchaus möglich, wenn die zu erwartende Strafe wegen der drohenden anderen Verurteilungen nicht ins Gewicht fällt.
Allerdings kommt es auch schon mal vor, dass bei so einer Verfahrensweise die Sache letztlich völlig unter den Tisch fällt. Nämlich dann, wenn auch die späteren Fälle ohne Urteil oder gar mit einem Freispruch enden. Dann muss der Staatsanwalt a) daran denken, das ältere Verfahren wieder aufzunehmen und b) es auch wollen. Verpflichtet ist er dazu nicht.