Die Zahlungsmoral unter Firmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern soll verbessert werden. Säumigen Vertragspartnern soll künftig eine Mahnpauschale von 40 Euro berechnet werden dürfen – unabhängig von der Höhe der Hauptforderung. Außerdem, so sieht es ein Gesetzentwurf vor, soll der Verzugszins von 8 auf 9 Prozent steigen.
Mit dem Gesetz, dem der Bundestag noch zustimmen muss, wird im Kern eine EU-Richtlinie umgesetzt. Diese will gerade kleine und mittlere Unternehmen vom Druck großer Außenstände entlasten. Die Mahnpauschale soll auch öffentlichen Auftraggebern berechnet werden dürfen, die ja ohnehin oft am längsten mit der Zahlung warten.
Auch Zahlungsziele selbst sollen nach oben begrenzt werden. So dürfen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur noch Abnahme- und Überprüfungsfristen von längstens 15 Tagen ausbedungen werden. Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen dürfen im Kleingedruckten ebenfalls nicht mehr stehen.
Für Verbraucher ändert sich allerdings nichts. Die Regelungen gelten nach den aktuellen Plänen nur im geschäftlichen Verkehr.