Das scheint ein Rückzieher zu sein. Und zwar auf ganzer Linie. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat heute erklärt, sie gebe alle Kunstwerke von Cornelius Gurlitt frei.
Bemerkenswert ist die Begründung:
Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens haben sich jedoch
neue Erkenntnisse ergeben, die der StA Augsburg Anlass geben – auch im Hinblick auf die fundierte Beschwerde der Verteidiger Prof. Dr. Tido Park und Derek Setz -, die rechtliche Situation neu zu bewerten.
Das klingt ein wenig danach, als habe die Staatsanwaltschaft die Rechtslage gründlich falsch eingeschätzt. Oder sie vielleicht gar nicht sorgfältig überprüft. Immerhin saß die Behörde zwei Jahre auf den Bildern. Wir erinnern uns noch an die markigen Worte, welche die zuständigen Ermittler in ihren Pressekonferenzen fanden. Da war von nennenswerten Zweifeln jedenfalls keine Rede.
Schön jedenfalls, dass Gurlitts Entscheidung, die Sache mit Anwälten auszukämpfen, sich nun als richtig erweist. Es kommt nicht sehr häufig vor, dass Verteidiger in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich gelobt werden. Diese hätten, so heißt es wörtlich, eine „fundierte Beschwerde“ erhoben.
Schon vorgestern hatte Gurlitt mit dem Bund und dem Freistaat Bayern eine Vereinbarung geschlossen. Darin gibt Gurlitt den Behörden zunächst freiwillig ein Jahr Zeit, seine Kunstsammlung auf mögliche Raubkunst zu prüfen. Unverdächtige Kunstwerke erhält Gurlitt zurück.