Das Landessozialgericht hat einen Beschluss verkündet, der für Diskussionen sorgen wird. In einem Eilverfahren verpflichten die Richter das Jobcenter, die Reise eines Hartz-IV-Empfängers nach Indonesien zu bezahlen. In Indonesien lebt der zehnjährige Sohn des Antragstellers.
Der Sohn ist vor einigen Jahren ohne Zustimmung des Antragstellers mit der Mutter nach Indonesien gezogen. Der Antragsteller pflegt telefonischen und schriftlichen Kontakt zu ihm. Ihm fehlen aber die finanziellen Mittel für eine Reise nach Indonesien. Die Sozialbehörde weigerte sich, die Reise zu bezahlen. Deswegen stellte der Mann einen Eilantrag.
Die Richter gehen in ihrer einstweiligen Anordnung davon aus, dass die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinem Sohn eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Kindes ist, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Junge bald Geburtstag hat. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass der Sohn nun in einer Kultur lebt, die anfangs fremd für ihn war.
Bei der Abwägung berücksichtigte das Gericht auch die Grundrechte des Vaters. Der Kontakt zu seinem Sohn sei für den Antragsteller von besonderem Belang. Deshalb sei die Reise im Ergebnis notwendig und müsse vom Staat übernommen werden. Das Gericht hält einen Besuch pro Jahr für angemessen. Die Visite dürfe etwa drei Wochen dauern, weil ein kürzerer Zeitraum für das Kind nichts bringe. Das Jobcenter muss jetzt die Kosten für Flug, Verpflegung, Transfer, Unterkunft und sonstige Gebühren vorstrecken.
Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die endgültige Entscheidung des Gerichts kann auch anders ausfallen (Aktenzeichen L 7 AS 2392/13 B ER).