Es gibt doch immer wieder Internetseiten, die für ein klein wenig Wirbel sorgen. Oder sorgen werden. „Fahrerbewertung.de“ ist so ein Angebot. Der Name ist Programm: Hier können genervte Autofahrer über andere Verkehrsteilnehmer ihren Frust ablassen. Oder sie loben – jeweils unter Nennung des betreffenden Kennzeichens.
Seit wenigen Tagen ist „fahrerbewertung.de“ am Start. Bislang sind, so die Betreiber, schon 30.000 Bewertungen eingegangen. Mein Nummernschild ist noch nicht vertreten. Einen Bekannten habe ich jedoch gefunden. Aber auch nur, weil er mich auf das Portal aufmerksam machte.
Er hat sich, was mangels irgendeiner Zugangskontrolle möglich ist, vorsorglich und gleich mehrmals für seinen Dienstwagen ein positives Zeugnis ausgestellt. Sein Profil verrät nun, dass er nicht rast und Fußgängern am Zebrastreifen vorbildlich den Vorrang lässt. Die nächste Lobeshymne auf sich selbst hat der Außendienstler wahrscheinlich schon in Arbeit.
Eine negative Bewertung würde so jemand wie mein Bekannter wohl kaum einstecken, sondern eher gleich zum Anwalt laufen. Das wird aber wohl kaum nötig sein. Die Betreiber versprechen, unerwünschte Bewertungen sofort zu löschen.
Auch ansonsten versuchen die Macher, nicht unnötig ins Visier der Datenschützer zu geraten. So gibt es die wirklich interessanten Features von vornherein gar nicht. Etwa eine Hitparade der Autofahrer mit den schlechtesten Bewertungen. Noten können nur nach vordefinierten Kriterien vergeben werden. Kommentarfelder für eigene Anmerkungen gibt es nicht. Und auch keine Möglichkeit, zum Beweis verkehrlicher Gräueltaten Fotos oder Videos hochzuladen.
Dennoch schauen sich Datenschützer die Seite natürlich an. Ihnen stellen sich ähnliche Fragen wie bei anderen Bewertungsportalen, die es ja mittlerweile für viele Berufsgruppen gibt. Die NRW-Behörde hat fahrerbewertung.de erst mal um eine Stellungnahme gegeben. Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert hat das Angebot im Rundfunk bereits als rechtswidrig eingeschätzt.
Ob das bei so zurückhaltender Gestaltung des Portals tatsächlich zutrifft, darf bezweifelt werden. Immerhin gibt es bei uns ja auch so was wie Meinungsfreiheit, wie der Kieler Rechtsanwalt Stephan Dirks zum Thema „fahrerbewertung.de“ anschaulich darstellt.