Kein Kopftuch im Zeugenstand

Eine Frau mit Kopftuch hat Bekanntschaft mit einem Berliner Richter gemacht. Unangenehme. Der Jurist wollte die Frau zwingen, bei der Vernehmung in einer Bußgeldsache ihr Kopftuch abzunehmen. Seine mehr als merkwürdige Begründung: Er müsse die Ohren der Frau sehen, damit er prüfen könne, ob sie die Wahrheit sagt. So berichten es jedenfalls Prozessbeteiligte.

Im Grunde bestätigt auch die Justizpressestelle den Vorfall. Danach habe der Richter verlangt, dass die Zeugin ihr Kopftuch abnimmt oder zumindest weit nach hinten schiebt. Dass es dem Richter tatsächlich nur um die Ohren geht, dürfte allerdings fraglich sein. Schon im Herbst letzten Jahres sorgte er für Wirbel, als er einer Anwältin das Tragen eines Kopftuchs verbieten wollte.

Das führte damals zu einer Umfrage in der Berliner Justiz. Diese hatte allerdings zum Ergebnis, dass es an anderen Gerichten solche Befindlichkeiten unbekannt sind, jedenfalls in Bezug auf Kopftuch tragende Juristinnen und Juristen. Im konkreten Fall ist die Sache dann doch nicht eskaliert. Der Richter wollte die Zeugin am Ende gar nicht vernehmen. Er stellte das Verfahren ein.

Bericht in der taz / Bericht in den Deutsch Türkischen Nachrichten