Seit über 50 Jahren sitzt in Baden-Württemberg ein Mann in Haft. Ununterbrochen. Auch nach dieser langen Zeit hat er derzeit keine Perspektive, in Freiheit zu kommen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnt es nun erneut ab, den mittlerweile 77-Jährigen freizulassen.
Im Jahre 1963 wurde er vom Landgericht Berlin wegen zweifachen Mordes verurteilt. Seitdem befand sich der Betroffene keinen Tag mehr in Freiheit. Von ihm gehe noch immer eine erhebliche Gefahr aus, befand ein Gutachter im Auftrag des Gerichts. Auch bei einer persönlichen Anhörung habe er die Richter nicht vom Gegenteil überzeugen können, berichtet die Legal Tribune Online.
Der 77-Jährige sei immer noch agil und tatkräftig, befand das Gericht. Eine Entlassung komme erst in Betracht, wenn sich sein Gesundheitszustand „erheblich“ verschlechtere und er in eine Betreuungseinrichtung muss. Was wohl nichts anderes heißt, als dass der Inhaftierte erst wieder raus darf, wenn er dann selbst nicht mehr raus kann.