Es war kein großes Ding. Noch dazu war die Strafsache schneller zu Ende als gedacht. Der Staatsanwalt, der die Ermittlungsakte über eine angebliche Sachbeschädigung meines Mandanten auf den Tisch bekam, stellte das Verfahren schon von sich aus ein. Das erfuhr ich erst später, als er mir auf meinen Antrag hin Akteneinsicht gewährte.
Tja, was ist mit den Kosten? Große geistige Arbeit habe ich nicht geleistet. Aber mit dem Mandanten telefoniert. Schriftlich die Akte angefordert. Zwölf Euro Versendungspauschale an die Staatsanwaltschaft bezahlt. Die Akte kopieren lassen. Die Akte wieder zurückgesandt. Ich kam auf den Gedanken, dem Mandanten per Mail einen Pauschalpreis vorzuschlagen. 100 Euro – falls er den Betrag kurzfristig und ohne weiteres Rechnungsgedöns überweist.
Auf meinen Vorschlag habe ich nichts gehört. Auch auf eine kleine Erinnerungsmail hin nicht. Nun ja, dann kam ich halt zurück auf meine Rückfallstrategie. In Form einer korrekt berechneten, auf blütenweißem Papier gedruckten Rechnung über das korrekte Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Welches dann, wenig überraschend, deutlich höher ausfiel.
Wieder keine Reaktion. Und noch mal keine auf eine weitere Erinnerung. So ungern ich das mache, am Ende blieb nur der Antrag auf einen Mahnbescheid. Als der vom Gericht zugestellt wurde, kam endlich eine Reaktion. „Ich habe“, schrieb der Mandant, „100 Euro auf Ihr Konto überwiesen. Bitte stellen Sie das Gerichtsverfahren ein.“
Ja ne, is klar…
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