Bei Schlagersänger Roberto Blanco hat die Justiz zu einer seltenen Maßnahme gegriffen. Im Auftrag eines Gläubigers führte ein Gerichtsvollzieher bei Blanco eine Taschenpfändung durch, berichtet die tz München.
Bei einer Taschenpfändung muss der Gerichtsvollzieher wissen, wo sich der Schuldner aufhält. Sinnvollerweise erfolgt der „Zugriff“ in einem Umfeld, von dem zu erwarten ist, dass der Betreffende Geld dabei hat oder mit Schmuck behängt ist.
Wir haben mal bei einer selbständigen Toilettenfrau gepfändet, und zwar eine Stunde vor Schluss der Silvesterparty in einer großen Düsseldorfer Location. Das war ein ziemlicher Erfolg, denn der Gerichtsvollzieher fand weit mehr Geld, als unserem Mandanten zustand.
Bei Blanco hat es wohl eher nicht so geklappt. Nur 59,90 Euro hatte der Sänger laut dem Bericht in der Tasche. Allenfalls ein Achtungserfolg; Blancos frühere Frau soll wegen rund 150.000 Euro bei ihm vollstrecken. Ein großer Wagen vor dem Hotel war für den Gerichtsvollzieher wohl tabu. Er soll auf Blancos jetzige Gattin zugelassen sein.