TÜV haftet nicht für Implantate-Pfusch

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Klage der AOK Bayern gegen den TÜV Rheinland abgewiesen. Es ging um mögliche Fehler einer TÜV-Tochterfirma bei der Überwachung von Brustimplantaten, die sich als gesundheitsgefährlich herausgestellt haben. Eine Vielzahl von Frauen musste sich die Implantate operativ entfernen lassen. Die AOK musste dafür Kosten übernehmen.

Der TÜV Rheinland betonte vor Gericht, er sei genauso getäuscht worden wie die Kundinnen. Der Hersteller habe dem TÜV lückenlos nachgewiesen, dass er ein geeignetes Silikon für die Implantate verwendet. Tatsächlich habe die Firma aber zumindest teilweise anderes Material genutzt. Wegen dieses Betrugs, der sich über Jahre hingezogen haben soll, sind Manager der Herstellerfirma in Frankreich zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Wie schon andere Gericht zuvor konnte das Landgericht Nürnberg-Fürth nun keine Fehler beim TÜV erkennen. Die Prüfer seien ihren Kontrollpflichten umfangreich nachgekommen. Mehr können von ihnen nicht verlangt werden. Durch die Materialprüfung übernehme der TÜV allenfalls Gewähr dafür, dass die eingesetzten Materialien in Ordnung sind. Für eine bewusste Täuschung durch den Implantate-Hersteller hafte der TÜV dagegen nicht (Aktenzeichen 11 O 7069).