Mit kriminalistischen Spürsinn ist es der Münsteraner Polizei gelungen, einem Nackt-Motorradfahrer auf die Spur zu kommen. Der Mann war am 11. Dezember nur mit Helm und Motorradstiefeln bekleidet auf einer PS-starken Maschine durch die Münsteraner Innenstadt gefahren.
Mittlerweile wissen die Beamten, wer Halter der Maschine ist. Der Halter sagt jedoch, er habe das Motorrad nicht gelenkt. Von dem Stunt, dem vermutlich eine Wette voranging, gibt es Videos. Deswegen erwägt die Polizei jetzt, ihrerseits den Halter zu einem Striptease zu zwingen. Möglicherweise kann er ja aufgrund seines Körperbaus oder anderer Merkmale überführt werden.
Grundsätzlich ist so eine Untersuchung zulässig, auch wenn es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit – Fahren durch die Fußgängerzone – handelt. Allerdings müsste der Richter, der die Entblößung möglicherweise anordnet, ganz besonders auf die Verhältnismäßigkeit achten.
Nachtrag: Ein Leser weist zu Recht darauf hin, dass ein verdecktes oder abgeschraubtes Nummernschild ein Kennzeichenmissbrauch sein kann. Dann könnte auch eine Straftat vorliegen.
Bericht in den Westfälischen Nachrichten / RA Detlef Burhoff zum selben Thema