Handy am Steuer? Meist haben Autofahrer wenig Chancen, wenn sie sich vor Gericht gegen den Vorwurf verteidigen, sie hätten im Wagen telefoniert. Oft zählt das Wort der beteiligten Polizisten – aber nicht immer.
Allerdings musste ein Autofahrer auch erst vor das Thüringer Oberlandesgericht ziehen, bevor er nun Recht bekam. Im Gegensatz zum Richter der ersten Instanz akzeptierte das Oberlandesgericht nämlich die Aussage der Polizeibeamten nicht. Diese hatten angegeben, der beobachtete Autofahrer habe während der Fahrt seine Hand in Richtung Ohr bewegt und wieder zurück.
So typisch sei so eine Handbewegung nun auch wieder nicht, meinen die Richter. Es gebe noch zig andere Gründe, warum ein Autofahrer seine Hand ans Ohr nehmen könne. Möglicherweise, möchte man hinzufügen, hat er auch gar keinen Grund, macht es aber trotzdem.
Dass die Polizeibeamten nicht sicher sagen konnten, dass sie in der Hand auch ein Mobiltelefon gesehen haben, bewahrte den Betroffenen nun vor einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg (Aktenzeichen 1 Ss Rs 26/13 (63)).