Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts haben weder der Bundestag noch die Regierung ihre Kompetenzen überschritten. Der geplante Kurs bei der Euro-Konsolidierung kann damit fortgesetzt werden.
Einzelheiten zu der komplexen Materie stehen in einer Pressemitteilung des Gericht.