Die Staatsanwaltschaft München hat heute morgen mitgeteilt, auch sie werde kein Rechtsmittel im Fall Uli Hoeneß einlegen. Zuvor hatte schon Hoeneß selbst erklärt, er werde das Urteil nicht anfechten. Damit wird Hoeneß in wenigen Wochen seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten müssen.
Es wäre natürlich interessant, wieso die Staatsanwaltschaft sich so schnell mit dem Urteil abfindet. Die Strafe ist eher mild, in der Hauptverhandlung hatten die Staatsanwälte immerhin zwei Jahre mehr für Hoeneß gefordert. Allerdings geben die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren den Strafverfolgern einen weiten Spielraum. Dort heißt es:
Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Tat steht.
Davon kann nun auch wieder nicht die Rede sein. Die Entscheidung ist also sachlich vertretbar.
Spekulation ist derzeit, dass es einen Deal hinter den Kulissen gab, an dem sich möglicherweise sogar das Gericht beteiligte. Sofern hierfür keine greifbaren Belege auftauchen, sollte man aber nichts unterstellen. Es gibt nun schon seit geraumer Zeit klare Vorschriften in der Strafprozessordnung, nach denen nichts im Hinterzimmer ausgedealt werden darf, ohne dass das Ergebnis später in der Hauptverhandlung öffentlich mitgeteilt wird. Es wäre ein Desaster für die Justiz, wenn sie sich gerade in diesem Fall nicht an die Spielregeln hält. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Gericht und Staatsanwaltschaft dieses Risiko eingehen würden.
Interessanter könnte die Frage sein, ob es eine politische Einflussnahme gab. Diese wäre nicht mal unbedingt illegal, denn die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Aber auch hierfür gibt es derzeit keine Anhaltspunkte.