Dropbox will sich mit seinen Kunden nicht streiten – jedenfalls nicht vor Gericht. Auch die deutschen Nutzer des Dienstes sollen deshalb einer Klausel zustimmen, die für Meinungsverschiedenheiten ein Schiedsverfahren vorsieht.
Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist zweifelhaft, wie iRights info in einem aktuellen Beitrag schreibt. Fraglich ist schon, ob deutsche Verbrauchern überhaupt Schiedsvereinbarungen abschließen können, noch dazu über das Kleingedruckte. Selbst wenn, ist die Vereinbarung an Formvorschriften gebunden, die nicht durch das übliche Häkchen auf einem Onlineformular erfüllt werden.
iRights info empfiehlt allen Dropbox-Kunden, der Klausel ausdrücklich zu widersprechen. Dafür stellt Dropbox immerhin ein Formular zur Verfügung.