Gegen den früheren Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich darf ermittelt werden. Nachdem der Bundestag bereits seine Immunität aufgehoben hat, kam nun auch grünes Licht vom derzeitigen Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Dieser erteilte die sogenannte „Ermächtigung“, damit die Friedrich zur Last gelegte Verletzung des Dienstgeheimnisses untersucht werden kann.
Friedrich steht im Verdacht, unberechtigt über das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy geplaudert zu haben. Friedrich hat wegen der Affäre schon das Agrarressort geräumt, das er in der Großen Koalition übernommen hatte.
Die Ermächtigung ist eine Art Strafantrag, den es nur bei einigen Delikten gibt. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses gehört dazu. Wird die Ermächtigung von der betroffenen Behörde nicht gestellt, darf die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln oder gar eine Anklage erheben. Bis zu seinem Wechsel ins Agrarressort war Hans-Peter Friedrich selbst Innenminister. Wäre er das geblieben, wäre die etwas bizarre Situation eingetreten, dass er an sich selbst hätte entscheiden müssen, ob gegen ihn ermittelt wird.