Brustimplantate sind bei Frauen nicht unbedingt in Hindernis für den Polizeidienst. Das Verwaltungsgericht Berlin kam jetzt zu dem Urteil, dass einer Bewerberin für einen Polizeijob nicht mit der Begründung abgesagt werden kann, die Implantate machten sie gesundheitlich anfälliger.
Die Bewerbung der Frau war abgelehnt worden, weil sie im Dienst Schutzkleidung tragen müsse. Die Implantate verursachten dabei einen zusätzlichen Druck, der zu übermäßiger Belastung des Bindegewebes führe. Hierdurch steige die Gefahr von Erkrankungen.
Das Verwaltungsgericht befragte eine Sachverständige zu dem Thema. Diese sagte jedoch, das Risiko durch Implantate sei auch bei Einsätzen mit Schutzkleidung nicht wesentlich höher. Demnach, so das Gericht, bestehe keine Gefahr längerer Erkrankungen oder gar der Frühpensionierung (Aktenzeichen VG 7 K 117.13).