Die Polizei ist heute schnell bei der Hand, von Beschuldigten eine „freiwillige“ Speichelprobe zu verlangen. Mein Mandant lehnte dies jedoch standhaft ab. Das wiederum war der Beamte wohl eher weniger gewohnt.
Der Polizist sagte mir am Telefon, sein Amtsgericht habe noch nie einen Antrag auf DNA-Analyse abgelehnt, den er über die Staatsanwaltschaft gestellt habe. „Muss Ihr Mandant selbst wissen“, seufzte er, „ob er Ihnen die Anwaltsgebühren dafür in den Hintern bläst“
Wollte der Mandant. Musste er aber nicht. Der zuständige Staatsanwalt war nämlich nach einigen Diskussionen bereit, das Verfahren gegen eine Zahlung ans Rote Kreuz einzustellen. Zunächst packte allerdings auch er die Forderung ins Paket, dass mein Mandant die Speichelprobe abgibt. Aber auch das konnte ich ihm ausreden. Nämlich mit dem Hinweis, dass die DNA-Speicherung nur zulässig ist, wenn vom Beschuldigten auch künftig Straftaten zu erwarten sind.
Diese Prognose fiel, objektiv betrachtet, bei meinem Mandanten sehr günstig aus. Nur leider wird heute halt jede DNA-Probe gern mitgenommen, die ein Betroffener freiwillig abgibt. Womöglich, weil ihm ein Polizist ähnliches erzählt hat wie mir.
Kommt dann ein bestimmter Hinweis auf die Gesetzeslage, ist man sich aber doch nicht mehr so sicher. Jedenfalls verzichtete der Staatsanwalt sofort auf die Speichelprobe und stellte das Verfahren trotzdem ein. Man muss es also nicht immer und unbedingt glauben, wenn Polizeibeamte Betroffenen die DNA-Speicherung als freiwillig, aber dennoch unausweichlich verkaufen.
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