Seit Jahren streiten die GEMA und Youtube darüber, welche Lizenzgebühren die Videoplattform in Deutschland zu entrichten hat. Nun hat die GEMA nach eigenen Angaben zumindest einen symbolischen Sieg errungen. Das Landgericht München erklärte die bekannten Sperrtafeln von Youtube für rechtswidrig. Auf diesen Einblendungen weist Youtube beim Aufruf unzähliger Videos der GEMA die Schuld dafür zu, dass für deutsche Nutzer der Bildschirm schwarz bleibt.
Der Text der Einblendung lautet – in verschiedenen Varianten – seit Jahren ungefähr so:
Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.
Hierdurch sah sich die GEMA zu Unrecht an den Pranger gestellt und verklagte Youtube. Das Landgericht München habe sich in einem Urteil nun auf die Seite der Verwertungsgesellschaft gestellt, erkärt die GEMA in einer Pressemitteilung. Der Hinweis sei laut dem Gericht eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zu Lasten der GEMA“. Durch die Verwendung der Sperrtafeln werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Videos tatsächlich selbst sperrt, um mögliche Zahlungsansprüche der GEMA von vornherein zu vermeiden.
Google, die Betreiberfirma von Youtube, kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob es eine Lizenzpflicht gibt und wie weit diese reicht, hat das Landgericht München nicht entschieden.